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Michael Bährens

Senior Consultant

Was kostet ein Girokonto? Welche Gebühren werden fällig, wenn ein Dauerauftrag eingerichtet wird? Wie viel kostet eine Kreditkarte? Fragen, die bisher jede Bank dem Kunden beantworten musste.

Neu ist, dass die Übersicht über die Entgelte nun mit einheitlichen Begriffen erfolgen muss. Mit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde die europäische Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die einheitliche Informationsregelung musste bis zum 31. Oktober dieses Jahres stattfinden. Viele Institute sind jetzt noch mit den entsprechenden Nacharbeiten in den Datenhaushalten beschäftigt. Dabei kann CGI unterstützend mitwirken.

Direkter Vergleich bisher oft schwierig

Bislang war ein direkter Vergleich der Kosten für Zahlungskonten für den Kunden oft sehr kompliziert. Denn die Finanzinstitute benutzten keine einheitlichen Produktbezeichnungen und arbeiteten mit unterschiedlichen Preismodellen. Außerdem musste sich der Kunde die jeweiligen Informationen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis häufig mühsam selber zusammenstellen und dann auch noch verstehen.

Wer bietet was zu welchem Preis?

Nach dem neuen Gesetz müssen Banken in Deutschland nun festgelegte Begriffe verwenden und den Kunden standardisierte Informationen zur Verfügung stellen, die klar und verständlich gestaltet und leicht zugänglich sein müssen. Verbraucher sollen schnell erkennen können, welcher Anbieter welche Leistungen zu welchem Preis anbietet. Die Darstellung muss nach einem vorgegebenen Muster erfolgen. Eine Liste der wichtigsten Dienste, die mit einem Zahlungskonto verbunden sind, sowie eine Liste der Entgeltinformationen, die bei der Nutzung der Dienste anfallen, wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht.

Die Liste der Entgeltinformationen enthält folgende Aufstellung von Oberbegriffen für Zahlungsdienste:

  • Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste
  • Zahlungen (ohne Karten)
  • Karten und Bargeld
  • Überziehungen und damit verbundene Dienste
  • Dienstleistungspaket

Diese Vorgaben können mit firmeneigenen Begriffen ergänzt werden. Auch hier sind die entsprechenden Entgelte aufzuführen.

Herausforderung für die Institute

Für die Zahlungsdienstleister sind diese Vorschriften mit einigen Herausforderungen verbunden. So müssen die in den Datenhaushalten hinterlegten Bezeichnungen konsolidiert werden. Es gilt, Schnittstellen zwischen den Anwendungen und den Datenhaushalten anzupassen. Die Terminologie im Online-Banking und im Zahlungsverkehr ist zu vereinheitlichen. Darüber hinaus ist es notwendig, im Rahmen der Kommunikation mit dem Kunden einheitliche Begriffe zu verwenden.

Was kann CGI bei den Nacharbeiten für Sie tun?

Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung des Konsolidierungsbedarfes. Wir stehen Ihnen bei der Definition der inhaltlichen Schnittstellenanpassungen zwischen den Datenhaushalten zur Seite. Wir übernehmen das Projektmanagement und helfen bei der Umsetzung der Schnittstellenanpassungen. Im Anschluss unterstützen wie Sie auch beim Test.

 

Über diesen Autor

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Michael Bährens

Senior Consultant

Michael Bährens ist Senior Consultant im Bereich Retail Banks und berät Banken bei ihren Projekten zu den Themen IT Release Management, AML, Meldewesen und Liquiditätsrisikomanagement. Mit rund 18 Jahren Erfahrung in der Bankenbranche verfügt er über umfangreiches Fachwissen zu Geschäftsprozessen, Organisation und Abwicklung in Kreditinstituten. ...